Im Dezember 2018 wurden Sofortmassnahmen beschlossen, welche per 1. Januar 2020 in Kraft treten werden. Dabei geht es um die folgenden Neuerungen:
Am 1. Januar 2020 treten Sofortmassnahmen in Kraft welche im Dezember 2018 Sofortmassnahmen beschlossen wurden.
- Reihengeschäften werden vereinheitlicht
Reihengeschäfte führen vielfach aus mehrwertsteuerlicher Perspektive zu Schwierigkeiten; insbesondere, wenn die mittlere Partei den Transport beauftragt. Es stellt sich die Frage, wem die «bewegte» Lieferung zugeordnet wird. Zu einer Vereinheitlichung bei solchen Geschäften soll die hier beschlossene Massnahme führen.
- Konsignationslagergeschäften vereinfachte Abwicklung
Im Zusammenhang mit KonsignationslagergeschäftenIm gab es keine einheitliche Regelung . Mit folgender Massnahme soll nun eine Vereinheitlichung innerhalb der EU geschaffen werden: Nicht zum Zeitpunkt der Einlagerung der Waren, sondern erst zum Zeitpunkt der Entnahme der Waren durch den Abnehmer soll die innergemeinschaftliche Lieferung erklärt werden. Der Zeitraum darf jedoch zwölf Monate nicht überschreiten zwischen Einlagerung und Entnahme der Waren.
- Steuerbefreiung, die UID als materielle Voraussetzung
Eine gültige UID-Nummer des Erwerbers muss in Zukunft im anderen Mitgliedstaat vorliegen. Das liefernde Unternehmer soll die Lieferung in die Zusammenfassende Meldung aufnehmen.
Bescheinigungen / Arbeiten im Ausland
Für die berufsbedingte grenzüberschreitende Tätigkeit im Ausland
Grenzgänger Angestellt Und Versichert In CH Info Und Erklärung Arbeitgeber Und Mitarbeiter